„Sprechen lernen – denn sprechenden Menschen kann geholfen werden!“

„Sprechen lernen – denn sprechenden Menschen kann geholfen werden!“

„Sprechen lernen – denn sprechenden Menschen kann geholfen werden!“

Behandlungsgrundlagen

Bei Problemen hinsichtlich des Sprechens, der Sprache, der Stimme oder des Schluckens wenden Sie sich bitte zuerst an einen Arzt Ihres Vertrauens, z.B. ein Hausarzt, Kinderazt, Hals-Nasen-Ohren-Arzt, Neurologe etc.

Der Arzt klärt die Notwendigkeit einer logopädischen Therapie ab und stellt Ihnen dann eine entsprechende Verordnung über eine logopädische Behandlung aus.

Information

Sabine Uhlemann
Hauptstraße 17
84061 Ergoldsbach
08771 / 40 80 40

Das sollten Sie wissen:

  • Logopädische Behandlungen gehören zur medizinischen Grundversorgung und sind in den Leistungskatalogen der gesetzlichen und privaten Krankenkassen als Heilmittel aufgeführt.
  • Nur Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung befreit. Alle anderen, auch Sozialhilfeempfänger und Arbeitslose leisten einen Eigenanteil.
  • Für Heilmittel beträgt die Zuzahlung 10% des Rezeptwertes zuzüglich 10 EUR pro Rezept.
  • Die Therapie muss spätestens 10 Tage nach Ausstellung des Rezeptes bzw. der Verordnung begonnen werden.